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   LG Berlin, 01.12.2010 - 82 T 548/10   

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https://dejure.org/2010,28834
LG Berlin, 01.12.2010 - 82 T 548/10 (https://dejure.org/2010,28834)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.12.2010 - 82 T 548/10 (https://dejure.org/2010,28834)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 82 T 548/10 (https://dejure.org/2010,28834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 50 WEG ist bei mehreren getrennt durch verschiedene beauftragte Rechtsanwälte erhobenen Anfechtungsklagen, die später verbunden werden, auf Klägerseite nicht anwendbar; Anwendung des § 50 WEG bei mehreren getrennt durch verschiedene beauftragte Rechtsanwälte erhobenen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschränkung der Rechtsanwaltskosten mehrerer Anwälte gem. § 50 WEG gilt nicht auf Klägerseite bei Anfechtungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Anwendbarkeit des § 50 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsklage: § 50 WEG ist nicht auf Klägerseite anzuwenden! (IMR 2011, 520)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 407
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2009 - V ZB 11/09

    Beschränkung der Erstattungspflicht eines Wohnungseigentümers in einem

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2010 - 82 T 548/10
    Der Wortlaut dieser Vorschrift erfasst zunächst einmal die Wohnungseigentümer, die ihre Rechte verteidigen, die sich somit auf Beklagtenseite befinden, siehe den Fall des BGH NJW 2009, 3168 = Rpfleger 2009, 699.

    Deshalb ist es auch sachgerecht, dass die beklagten Wohnungseigentümer erstattungsrechtlich gehalten sind, sich - zusammen mit anderen Wohnungseigentümern auf Beklagtenseite - durch den vom Verwalter bestellten Rechtsanwalt mit vertreten zu lassen, so der Fall des BGH NJW 2009, 3168.

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2010 - 82 T 548/10
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 8.7.2010 - V ZB 153/09) und der Kammer ist die Vorschrift bei - wie hier - mehreren getrennt durch verschiedene beauftragte Rechtsanwälte erhobenen Anfechtungsklagen, die später verbunden werden, auf Klägerseite nicht anwendbar.
  • LG Berlin, 14.01.2009 - 82 T 447/08
    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2010 - 82 T 548/10
    Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn ein gemeinsamer Prozessbevollmächtigter gegen widerstreitende Interessen im Sinne von § 43 a Abs. 4 BRAO verstoßen würde, so auch Grziwotz in: Erman, BGB, 12. Auflage, § 50 WEG Rnr. 3 und LG Berlin Grundeigentum 2009, 390.
  • LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17

    Gleichgerichtete Anfechtungsklagen mehrerer Miteigentümer in

    Soweit zu der Frage bisher Entscheidungen ergangen sind, wird § 50 WEG auch nach der Prozessverbindung nicht angewandt und die Terminsgebühren mehrerer Rechtsanwälte deshalb als erstattungsfähig angesehen (LG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2016, 10 T 524-530/16; LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2010, 82 T 548/10; LG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2009, 19 T 209/09; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. 2015, § 50 Rn. 11; Niedenführ, NJW 2008, 1768, 1772).
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